Absenzenordnung

 

Krankheit / Unfall

Melden Sie Ihr Kind in diesem Fall bei der unterrichtenden Lehrperson ab. Wenn diese nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson. Ab dem sechsten Tag ist der Klassenlehrperson oder der Schulleitung ein Arztzeugnis abzugeben.

 

Halbtage

Ihr Kind kann pro Schuljahr 5 Halbtage beziehen. Beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Information hat 24 Stunden im Voraus schriftlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten an die Klassenlehrperson zu erfolgen.
  • Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, dass der verpasste Unterricht und die Hausaufgaben mit dem Kind nachgearbeitet werden.

Dispensation / Längere Urlaube

Für über die Halbtage hinaus gehende Abwesenheiten muss 4 Wochen vorher ein schriftliches Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden.