Schulweg

Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Gemeinsam beachten wir folgendes, basierend auf den Regeln der BfU:

  • Die SchülerInnen dürfen ab der 3. Klasse mit FÄG’s (Fahrzeugähnliche Geräte wie Rollschuhe, Kickboards usw.) oder dem Fahrrad den Schulweg zurücklegen.
  • Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass die Kinder nur mit Geräten zur Schule kommen, die sie beherrschen.
  • Das Benutzen von Mofa’s ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden durch die Schulleitung bewilligt.

Informationen zum Thema:

bfu – Sicherheit auf dem Schulweg

bfu – Fahrzeugähnliche Geräte

Fussverkehr Schweiz – Sichere Schulwege